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Im angelsächsischen Bildungssystem steht auch Inhaberinnen und Inhabern eines fachfremden Universitäts- oder Fachhochschulabschlusses (oder dessen Äquivalents) der Einstieg in ein theologisches Masterprogramm offen. Zuvor müssen im Rahmen eines Postgradualstudiums Grundlagen des BA-Programms nachgeholt werden. Aus Gründen der Kostenoptimierung und der höheren Flexibilität läuft das Postgradualstudium zum ACROSS-Studiengang in Kooperation mit Horizonte Weltweit e.V. über die Akademie für Leiterschaft im System der New Covenant International University (Lake Worth FL, USA).

Folgende Module gehören zum Postgradualstudium (PG) an der Akademie für Leiterschaft:
(Sollte hierfür anrechenbare Vorbildung vorhanden sein, müssen mindestens 16 SE an der Akademie für Leiterschaft geleistet werden.)

  • Einführung in das Studium (3 SE)
  • Einführung in das Alte Testament* (3 SE)
  • Einführung in das Neue Testament* (3 SE)
  • Hermeneutik / Einführung Exegese* (3 SE)
  • Einführung in die systematische Theologie* (3SE)
  • Einführung Gemeindebau / Ekklesiologie (3 SE)
  • Griechisch I (4 SE)
Von den mit * bezeichneten Kursen müssen drei auf PG-Niveau mit Note abgeschlossen werden; der vierte Kurs muss auf Zertifikatniveau belegt werden.

Das Postgradualstudium beginnt mit dem o.g. Einstieg über das NCIU-Programm. Frühestens nach

  • dem Vorliegen von zwei Arbeiten (ohne Griechisch) zusätzlich zu den im Einführungskurs geforderten Arbeiten, die nach NCIU-Richtlinien mit mindestens 80% oder besser bewertet worden sind aus den oben genannten Kursen und
  • dem Vorliegen der Lebens- und Dienstphilosophie und
  • einem sich daran anschließenden Beratungsgespräch mit dem Studenten, seinem Mentor und einem Mitarbeiter der Werkstatt für Gemeindeaufbau (gleichzeitig 1. großes Mentoringcheckup an der AfL) und
  • zwei Referenzen von Inhabern eines theologischen Master-Degrees (oder höher) über die Unbedenklichkeit, dass der Bewerber fähig ist, theologisch auf MA-Niveau zu arbeiten (in versiegelten Umschlägen zu ACROSS Uhrsleben, in Kopie an die Studienleitung der AfL),

kann entschieden werden, ob die Bewerberin / der Bewerber für das ACROSS-Programm zugelassen wird. 
Der Einstieg in das ACROSS-Programm kann erst nach komplettem Abschluss des Postgradualstudiums und nicht schon parallel dazu begonnen werden.

Zeigt sich im obigen Verfahren, dass die Bewerberin / der Bewerber nicht alle Voraussetzungen für einen Einstieg in das ACROSS-Programm erfüllt, bzw. hält die Studienleitung der WfG das ACROSS-Programm für ihre/seine Lebensberufung und Gaben nicht geeignet,

  • kann sie/er - unter Verrechnung von evtl. zu viel bezhalten Studiengebühren auf zukünftige Studienleistungen - in einem anderen Programm der AfL weiterstudieren (NCIU-Master oder Zertifikatprogramm). Diese Wahlmöglichkeit besteht auch generell für alle Studentinnen und Studenten, die das Postgradualprogramm erfolgreich absolviert haben.
  • kann sie/er das Studium zum Monatsende abbrechen. Die bisher gezahlten Gebühren dienen der Deckung der in dieser ersten Studienphase entstandenen Unkosten.
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme in das ACROSS-Programm über die WfG oder über ACROSS selbst besteht nicht. Die WfG kann zu dem Zeitpunkt, an dem die Nichtübernahme in das ACROSS-Programm für sie ersichtlich ist und der Studentin / dem Studenten mitgeteilt wird, das Ausbildungsverhältnis zum Monatsende kündigen.

Voraussetzung für den Einstieg in das ACROSS-Studienprogramm ist die Bescheinigung einer Gemeinde oder christlichen Organisation, dass der Student schon seit mindestens zwei Jahren teil- (auch ehrenamtlich!) oder vollzeitlich im geistlichen Dienst steht. Sollte die Studentin / der Student dies nicht nachweisen können, kann sie/er dennoch das Postgradualstudium im NCIU-System beginnen und die Erfüllung dieser Voraussetzung parallel dazu nachholen. Um einen reibungslosen Einstieg nach dem Postgradualstudium in das ACROSS-Studienprogramm zu gewährleisten ist während dieser Zeit eine teilzeitliche, vollzeitliche oder qualifizierte ehrenamtliche Tätigkeit in einer Gemeinde oder christlichen Organisation nötig, damit die evtl. gegebenen Voraussetzungen nicht verfallen. Die Teilnahme am vollen Mentoring- und Mentoringbegleitungsprogramm der Akademie für Leiterschaft ist für Studentinnen und Studenten, die über ein Postgradualprogramm in das ACROSS-Studienprogramm über die Werkstatt für Gemeindeaufbau einsteigen, während der Zeit des Postgradualstudiums und des Master-Studiums im ACROSS-Studienprogramm obligatorisch. D.h. setzt die Studentin / der Student nach der PG-Phase ihr/sein Studium als ACROSS-Studium fort, läuft die Mentoringbegleitung weriter und wird entsprechend der Gebührenordnung des ACROSS-Studiengangs abgerechnet (2./3. Mentoringcheckup plus Referenz - falls gewünscht).

Anmeldeformular für das Postgradualstudium

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Aktuelle Informationen zum Postgradualprogramm

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